Rechtsprechung
FG Saarland, 16.07.2014 - 2 K 1420/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 63 Abs 2 S 1 GKG, § 52 Abs 1 GKG, § 62 Abs 1 EStG 2009, § 32 Abs 4 Nr 2 EStG 2009, EStG VZ 2012
Streitwert für Entscheidungen in Kindergeldsachen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwertfestsetzung für Entscheidungen in Kindergeldsachen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert für ein nach dem 31.8.2009 erhobenes Klageverfahren wegen Kindergeldfestsetzung für unbestimmte Dauer bei Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes innerhalb eines Jahres nach dem Monat der Klageerhebung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Streitwert für ein nach dem 31.8.2009 erhobenes Klageverfahren wegen Kindergeldfestsetzung für unbestimmte Dauer bei Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes innerhalb eines Jahres nach dem Monat der Klageerhebung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2014, 1990
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 28.10.2011 - III S 25/11
Festsetzung des Gegenstandswerts im Vorabentscheidungsverfahren: Streitwert bei …
Auszug aus FG Saarland, 16.07.2014 - 2 K 1420/13
Wenngleich Streitwerte im Anwendungsbereich des GKG grundsätzlich ausschließlich nach den Regelungen dieses Gesetzes zu bestimmen sind (BFH vom 28. Oktober 2011 III S 25/11, juris), so ist doch die in § 42 GKG in der seit dem 1. September 2009 gültigen Fassung für wiederkehrende Leistungen geltende Regelung wenig geeignet, den Besonderheiten des Kindergeldverfahrens Rechnung zu tragen. - BFH, 11.11.1992 - IV S 15/92
Anknüpfungspunkte für die Bestimmung der Höhe des Streitwertes bei Verfahren vor …
Auszug aus FG Saarland, 16.07.2014 - 2 K 1420/13
Im Regelfall bemisst sich demzufolge der Streitwert nach der Differenz zwischen ursprünglich festgesetzter und angestrebter Steuer (BFH vom 11. November 1992 IV S 15/92, BFH/NV 1993, 189).
- BFH, 26.03.2020 - X E 8/19
Anwendung des § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG im Fall von Gewinnausschüttungen
Streit über die Gewährung von Kindergeld an über 18 Jahre alte Kinder, sofern das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht ist (Beschluss des FG des Saarlandes vom 16.07.2014 - 2 K 1420/13, EFG 2014, 1990; a.A. Beschluss des FG Rheinland-Pfalz vom 21.08.2014 - 6 K 1191/14, EFG 2014, 1991 mit der Begründung, es sei nach den Erfahrungen des Gerichts nicht ungewöhnlich, dass Berufsausbildungen abgebrochen würden);. - FG Köln, 23.07.2015 - 10 Ko 890/15
Streitwert in Kindergeldverfahren
Zwar hatte der Gesetzgeber den Abs. 3 des § 52 GKG geändert, um einer systematischen Unterbewertung von Streitwerten in finanzgerichtlichen Verfahren entgegenzuwirken (BRDrucks 517/12, S. 373); andererseits hatte er in § 52 Abs. 4 Nr. 1 GKG in der ab August 2013 geltenden Fassung für Verfahren in Kindergeldangelegenheiten aus sozialpolitischen Gründen gerade keinen Mindeststreitwert mehr festgelegt (im Ergebnis ebenso FG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 20.8.2014 - 6 K 1191/14, EFG 2014, 1991 mit Anm. Hennigfeld entgegen FG Saarland, Beschluss vom 16.7.2014 - 2 K 1420/13, EFG 2014, 1992). - FG Nürnberg, 13.08.2015 - 5 K 544/14
Streitwertfestsetzung bei Untätigkeitsklage mit Zukunftswirkung in …
Eine Begrenzung der Zukunftswirkung auf den einfachen Jahresbetrag, wie es die Rechtsprechung zur früheren Gesetzeslage angenommen hat (…vgl. Ratschow in Gräber, a.a.O., Vor § 135 FGO Rz. 110 "Kindergeld"; FG Saarland-Beschluss vom 16.07.2014 Az. 2 K 1420/13, EFG 2014, 1990), sieht die für den Streitfall maßgebliche Gesetzesfassung nicht vor.